Willkommen bei   Miri´s Hundeschule

 

Impressum / AGB



Miriam Forster
Rathausstr. 7
75305 Neuenbürg
Tel. 017646048991
St.-Nr. 49222/18533 (FA Pforzheim)
mail info@miris-hundeschule.de


Zuständige Aufsichtsbehörde
Landratsamt Enzkreis
Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Zähringerallee 3
75177 Pforzheim


Die Erlaubnis für Hundetrainer nach §11 TierSchG wurde am 10.06.2021 durch das Veterinäramt Enzkreis erteilt.


Bildnachweis
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Die Webseite ist unter folgenden Domains aufrufbar:
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Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Verantwortliche/r i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV:
Miriam Scherer, Rathausstr. 7, 75305 Neuenbürg

 

 AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Trainerstunden/Kurse und das Ausführen der Hunde über die Hundeschule hunt-and-dog und Miris-Hundeschule


§ 1 Veranstalter der Trainerstunden/Kurse
Veranstalterin ist die Hundeschule hunt-and-dog/Miris-Hundeschule


§ 2 Anmeldung zu einer Veranstaltung und Vertragsschluss
Anmeldungen werden nur schriftlich ausschließlich durch Miriam Scherer angenommen. Ein Vertrag über die die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung kommt erst durch die schriftliche Bestätigung von Miriam Scherer zustande. 

§ 3 Leistungen der Veranstalterin
Der Umfang der von der Veranstalterin zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung des jeweiligen Kursinhaltes. Bei Einzelstunden, gemäß Absprachen zwischen Hundehalter und Hundeschule, welche per Mail/WhatsApp bestätigt wurden. Die Veranstalterin behält sich vor, den jeweiligen Inhalt der Veranstaltung zu ändern.

§ 4 Zahlung der Teilnehmergebühr

Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach der Bestätigung der Veranstalterin, spätestens jedoch zu Beginn der ersten Stunde zu zahlen.
Die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr besteht unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit in der Veranstaltung (Trainingsstunde oder Kursstunde)

§ 5 Rücktritt des Teilnehmers
Der Rücktritt des Teilnehmers von der Veranstaltung bedarf der Schriftform. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin.
Bei einem Rücktritt bis 4 Wochen vor der Veranstaltung wird die Veranstalterin berechtigt, die bisherigen Ausgaben in Rechnung zu stellen.
Bei einem Rücktritt zwischen 2-4 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung werden 50% der Teilnahmegebühr fällig
Bei einem Rücktritt kürzer 2 Wochen werden 100 % der Teilnahmegebühr fällig.
Falls der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer bringt, welcher die vollen Gebühren übernimmt, werden dem zurücktretenden Teilnehmer die Gebühren erlassen.

§ 6 Terminänderungen
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Termine von Veranstaltungen jederzeit, ohne eine besondere Vorankündigungsfrist zu ändern. Die Teilnahmegebühr wird bei der Absage von der Veranstalterin voll erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen.

§ 7 Gewährleistungsausschluss
Die Veranstalterin übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltung vermittelten Kenntnisse. Die Veranstalterin versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.

§ 8 Versicherung des Teilnehmers
Mit der Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung versichert der Teilnehmer, dass
der Hund, soweit ihm bekannt, nicht an einer für den Menschen oder andere Hunde ansteckenden Krankheit leidet,
Sein Hund alle erforderlichen Impfungen erhalten hat
Für seinen Hund eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht.

§ 9 Gewährleistungsausschluss, Haftung
Mit dem Abschluss eines Vertrages über eine Beratung oder die Teilnahme an einem Kurs bzw. einem Training kommt kein selbständiger Garantie- oder Gewährvertrag zwischen der Veranstalterin und dem Kunden zustande.
Die Haftung der Veranstalterin für Schäden, die nicht in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen, ist auf das Gesetz beschränkt. Ansprüche gegenüber Dritten, die an der Veranstaltung teilnehmen und weder gesetzlicher Vertreter noch Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin sind, bleiben hiervon unberührt.
Das Betreten des Trainingsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Veranstalterin weist darauf hin, dass alle Kursteilnehmer auch während es Kurses bzw. des Trainings den gesetzlichen Vorschriften unterliegen und daher für Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Sachschäden, die der Kunde oder sein Hund verursachen, einzustehen haben. Eine Tieraufseherhaftung der Veranstalterin (§834 BGB) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§10 Rechte an Fotos und Aufnahmen
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Bilder und Aufnahmen, die während der Teilnahme an der Veranstaltung entstehen, von der Veranstalterin frei für ihre Zwecke genutzt werden können. Der Teilnehmer verzichtet auf eine Entlohnung für das zuvor erteilte Einverständnis.

§11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist